Die meisten arbeiten im Stundenlohn und für viele handelt es sich bei der Arbeit im DIVINO um einen «Nebenjob». Bei einer solchen Struktur können nicht einerseits die meisten Wünsche (auch bezüglich der Anzahl Stunden pro Monat) realisiert und andererseits auch noch kurzfristige Absenzwünsche berücksichtigt werden. Bei unerwarteten Abdeckungs-Problemen auf Grund kurzfristiger Absenzen oder Krankheit muss die Einsatzplanung entsprechend angepasst werden. Den daraus resultierenden kurzfristigen Arbeitsaufgeboten muss Folge geleistet werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Arbeitspensum über 50 % sind verpflichtet, solche Arbeitseinsätze zu leisten und notfalls private Termine zu verschieben.
Es gilt der Vorbehalt einer Konventionalstrafe, wenn
durch Nichteinhalten der Einsatz- Zeiten des Arbeitsplanes,
durch zu spät eingereichte Absenzwünsche oder
nicht Befolgung kurzfristiger Arbeitsaufgebote
ein finanzieller Schaden entsteht.
Mögliche Arbeitseinsätze für den nächsten Monat müssen bis Mitte des laufenden Monats mitgeteilt werden.
Absenz- und Ferienwünsche müssen spätestens einen Monat vor der gewünschten Absenz beantragt werden.
Je nach Kundenfeedback, Kundenfrequenz und Umsatz können Arbeitseinsätze kurzfristig korrigiert werden. Ausgezeichnete Service-Leistungen sind erforderlich, denn nur sehr gute, aufmerksame und freundliche Gastgeber können schlussendlich auch die notwendigen Umsätze realisieren.