Hausordnung & wichtige Weisungen

Die Hausordnung gilt für Personal, Gäste und Besucher. KURZ FÜR ALLE DIE SICH IM DIVINO AUFHALTEN. Das Divino-Team muss immer Vorbild sein und die Einhaltung der Hausordnung kontrollieren bzw. durchsetzen. Sie haben die Kompetenz einem Gast oder einer Gruppe den Aufenthalt im Divino zu verweigern, wenn Regeln der Hausordnung verletzt bzw. nicht beachtet werden.

Bitte beachtet das Merkblatt der Stadt Bern bezüglich Einlassverweigerung und Rassismus. Die Nationalität, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung oder eine Behinderung sind keine Gründe den Einlass bzw. den Aufenthalt im Divino zu verweigern.

Besonders im Nachtgeschäft muss auf die Einhaltung folgender Regeln geachtet werden.

  • Ab 22:00 Uhr Zutritt nur für Stammgäste und über 18 Jährige Personen.
  • Ab 00:30 Uhr kein Getränkekonsum mehr unter den Lauben bzw. vor dem Divino. Höchstens noch im Take Away gekaufte Getränke und Esswaren.
  • Vor dem Divino bzw. draussen: Bier und andere Getränke nur noch in Bechern (keine Flaschen oder andere Gläser) bereits ab 24:00 Uhr.
  • Bei Bestellungen stets ID verlangen.
  • Wer keine ID hat und ev. unter 18 Jahren alt ist, muss gemäss Hausordnung das Lokal verlassen.
  • Kein Konsum von Spirituosen von unter 18-jährigen zulassen.

Wir haben gegen eine Verfügung (Sicherheitsdienst. Ereignistelefon, Wegweisen der Gäste vor dem Betrieb. Keine Konsumation von Getränken und Esswaren ausserhalb Divino und Aussenbestuhlung und ab 00:30 Uhr generell keine Konsumation vor dem Divino zulassen) des Regierungsstatthalters Beschwerde bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern eingereicht.

Meine Erwartungen an Euch sind die folgenden:

  • Diese Beschwerde bedeutet nicht, dass wir alles tolerieren, sondern im Gegenteil erwarte ich, dass wir alles daransetzen, die bestehenden Vorschriften strikte einzuhalten und stets insbesondere Freitag und Samstag bezüglich Alter, Konsumation vor dem Divino die Hausordnung / die oben erwähnten 4 Punkte konsequent durchsetzen.
  • Weiter müssen alle die Standorte der Feuerlöscher und Brandalarm-Knöpfe kennen, sowie den Überfall- bzw. Alarmknopf im Bedrohungsfall kennen. Wird dieser Alarmknopf gedrückt wird sofort ein Alarm bei der Polizei ausgelöst.
  • Alle müssen nun das HYGIENEKONZEPT kennen und die REINIGUNGSPLÄNE genau einhalten und entsprechend ausfüllen. Dazu gehört auch zu wissen wo dieses Konzept und die Pläne zu finden sind.

Ich vertraue darauf, dass Ihr diese Anforderungen erfüllt und danke zum Voraus für Eure Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Fragen der Behörden müsst Ihr entsprechend beantworten können!

Weitere Reglemente bzw. Pflichtenheft
Abläufe bezüglich Arbeitszeiterfassung, Abrechnungen usw. folgen in der nächsten Zeit.

Bitte beachtet, dass die Tagesabrechnung stets vollständig ausgefüllt wird und die bereits im Formular erfolgten Änderungen beachtet und befolgt werden. Gleiches gilt bezüglich Personal-Getränke und Essen sowie das Ausfüllen der Stundenblätter.

Fritz · 079 248 94 14 · 031 822 08 77